GB_02.2024

12 02 / 2024 lfd. Nr. Tätigkeit Werkzeuge/ Hilfsmittel Gefährdung durch Schutzmaßnahmen (sind durch Aufsichtsführende, befähigte Personen und fachlich geeignete Personen regelmäßig zu überwachen und dem Stand der Technik anzupassen) S 0/1/2 H-1/0/1 W-1/0/1 Restgefährdung = S+H+W Schutzmaßnahmen Gesetze und weitere Hinweise ausreichend veranlassen Ja Nein zusätzliche Beschreibung 29 Arbeitsbelastung der Beschäftigten Vertikaltransport von Gerüstbauteilen Unachtsame, müde oder erschöpfte Beschäftigte • Ergonomische Arbeitsmittel einsetzen, Arbeitsabläufe wechseln • Bei der Montage von Gerüsten die mehr als 3 Gerüstlagen aufweisen (Belagshöhe über Aufstellfläche) müssen zum Vertikaltransport der Gerüstbauteile Bauaufzüge verwendet werden (handgeführte Seilrollenaufzüge zählen auch hierzu). Darauf kann nur verzichtet werden, wenn das Gerüst nicht mehr als 14 m Höhe aufweist und eine Gesamtläge von 10 m nicht überschreitet • Beim vertikalen Handtransport muss in jeder Gerüstlage ein Beschäftigter im gesicherten Gerüstfeld (zweiteiliger Seitenschutz) stehen 1 -1 1 1 x TRBS 2121-1 LasthandhabV Leitmerkmalmethode 30 Vertikaltranport von Gerüstbauteilen mit Schwenkarmaufzügen Herabfallende Lasten, unsachgemäßer Umgang • Aufbau nach Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers (muss vor Ort sein) unter Leitung einer fachkundigen Person • Bei Haltesäulen, die an Gerüstkonstruktionen angebracht werden, sind die Herstellerhinweise zu beachten, z. B. Gerüst ausreichend ausgesteift und verankert. • Bei der Montage Gefährdung von Personen durch Absturz ausschließen • Lasten nicht mit Hubseil umschlingen. Anschlagmittel, wie z. B. Stahldrahtseile, Anschlagketten verwenden und in Sicherheitshaken mit Hakenmaulsicherung einhängen • Gefahrbereich unter der Last absperren • Darauf achten, dass die Drehrichtung der Seiltrommel mit der Kennzeichnung am Hängetaster (Auf-Ab) übereinstimmt. • Gerüstbauaufzug gegen unbefugtes Benutzen sichern (bei Arbeitsende/ Pausen die Handsteuerung nicht herumliegen lassen) 0 0 1 1 x TRBS 2121-1 A&V des Herstellers Bedienungsanleitung des Herstellers Betriebsanweisung Leitmerkmalmethode Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner, Auszug aus der Allgemeinen Gefährdungsbeurteilung ARBEITSSICHERHEIT

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