25 02 / 2023 Psychische Belastung bei körperlicher Arbeit Bei rund 13 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland ist die Arbeit durch körperliche Tätigkeiten geprägt. Hierzu zählen das Heben und Tragen schwerer Lasten oder das Arbeiten auf Knien oder über dem Kopf. Neben den hohen körperlichen Anforderungen sind diese Erwerbstätigen aber auch häufiger von psychischer Belastung betroffen als Erwerbstätige in anderen Berufen. Dies ergaben Auswertungen der "Studie zur mentalen Gesundheit bei der Arbeit" (S-MGA). Weitere Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Faktenblatt "Psychische Belastung und mentale Gesundheit bei körperlichen Tätigkeiten" veröffentlicht. In der Studie wurden die Beschäftigten mit körperlichen Tätigkeiten nach einfachem und hohem Qualifikationsniveau unterteilt und mit Beschäftigten aus anderen Berufen verglichen. Dabei berichtet die Gruppe der Erwerbstätigen mit körperlichen Tätigkeiten über einen deutlich geringen Einfluss auf die Arbeit als Beschäftigte in anderen Berufen. Zudem zeigen die Auswertungen, dass einfachqualifizierte Erwerbstätige stärker von einem hohen Arbeitstempo betroffen sind als die Vergleichsgruppen. Allerdings berichten Beschäftigte mit körperlichen Tätigkeiten seltener über überlange Arbeitszeiten. Mit einem Anteil von 13 % berichten Hochqualifizierte häufiger von depressiven Symptomen. Bei der Arbeitsfähigkeit geben wiederum die Einfachqualifizierten mit 25 % deutlich öfter Beeinträchtigungen an. Die Ergebnisse machen deutlich, dass bei der Gefährdungsbeurteilung und der Gestaltung körperlicher Tätigkeiten auch die psychische Belastung bei der Arbeit berücksichtiget werden muss. Auch das Erfassen spezifischer Belastungsfaktoren und das Präventionsangebot sind wichtige Faktoren, um die Gesundheit der Erwerbstätigen mit körperlichen Tätigkeiten möglichst lange zu erhalten. Weitere Informationen: • Faktenblatt "Psychische Belastung und mentale Gesundheit bei körperlichen Tätigkeiten" www.baua.de/publikationen MELDUNGEN Änderung der Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt in der Planungs- und Ausführungsphase die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen zu gewährleisten. Seit dem 1. April 2023 gilt in Deutschland die überarbeitete BaustellV. Die Anpassung wurde nötig, da die bisherige Fassung nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht vollumfänglich den Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG entsprach. Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU: „Die Änderungen sind nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich. Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit.“ Bei Baustellen, auf denen jede/r Beschäftigte für den-/dieselbe Arbeitgeber*in tätig ist, wurde eine neue Informationspflicht des/ der Bauherr*in in die BaustellV aufgenommen. Wenn die Dauer der Arbeiten umfangreicher ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden sollen, hat nun der/die Bauherr*in den/ die Arbeitgeber*in über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die sonst, bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber*innen, in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären. „Aus Sicht der BG BAU ist zu begrüßen, dass die Anforderung an die Informationspflichten des Bauherrn über sein Bauvorhaben erweitert wurden, damit Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten besser planen können,“ so Arenz. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde des Weiteren eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten. Weitere Informationen: • BMAS – Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/ erste-aenderungsverordnung-zur-baustellenverordnung.html • Bundesgesetzblatt Teil I – Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung – Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/1/VO Quelle: BG BAU
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