Ausgabe 01 / 2024 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 4,50 Euro
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3 01 / 2024 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der guten Vorbereitung eines Projekts kann in der Ausführungsphase viel Arbeit erspart werden. So ist es auch im Gerüst- bau, die Arbeitsvorbereitung ist einer der wichtigsten Arbeitsprozesse zum effizienten und sicheren Gerüstaufbau. Wie eine solche Vorbereitung aussehen kann, wird im Technik-Bericht dieser Ausgabe anhand eines Beispiels gezeigt. Zum Thema Arbeits- sicherheit haben wir Informationen zum Umgang mit quarzhaltigen Stäuben bzw. zum staubarmen im Gerüstbau und zur Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Die Arbeitsvorbereitung.....................................4 » Arbeitssicherheit: Quarzhaltige Stäube und Staubarmes Arbeiten im Gerüstbau, aber wie?...................................10 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüstbau- unternehmen organisieren.............................................14 » Unternehmensführung: Faszination Gerüstbau..............16 » Rechtstipp: Was im Arbeitsrecht zu beachten ist...........19 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................20 » Soka: Sprachkenntnisse: Eine Hürde in der beruflichen Bildung...........................................................................25 » Hersteller Infos ..............................................................28 » Veranstaltung: Digitale Transformation in der Bauwirtschaft – die digitalBAU 2024.........................................42 » Veranstaltung: Praxisnahe Perspektive im Handwerk – der Kongress ZUKUNFT HANDWERK.........................43 » Meldungen.....................................................................44 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 4,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Titelfoto: Teupe Gruppe (Teupe & Söhne Gerüstbau GmbH) Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.
4 01 / 2024 Der roten Faden für den Gerüstbau Die Arbeitsvorbereitung: einer der wichtigsten Arbeitsprozesse bei der Auftragsabwicklung im Gerüstbau. Im Gerüstbau bezieht sich die Arbeitsvorbereitung auf die spezifischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Aufbau von Gerüsten effizient und sicher zu gestalten. Dazu gehören die Planung der Gerüstkonstruktion, die Auswahl der geeigneten Materialien und Werkzeuge, die Berechnung der benötigten Gerüstteile und die Erstellung von Montageplänen. In der Arbeitsvorbereitung werden Entscheidungen bei der Planung, der Bauart oder der Systemauswahl getroffen, die direkten Einfluss auf alle nachfolgenden Arbeitsprozesse wie z. B. Materialtransport oder Ladelogistik etc. haben. Die Arbeitsvorbereitung fängt dabei direkt bei der Kalkulation bzw. der Aufmaß-Erstellung an. Diese wurde bzw. wird oft manuell durchgeführt, was je nach Objektgröße zeitaufwendig und leider auch oft fehleranfällig ist bzw. war, da z. B. höhere Bereiche ohne Hilfsmittel gar nicht erreicht oder eingesehen werden können und daher früher oft nur geschätzt wurden. Nimmt man beispielsweise ein Hochhaus mit Innenecken und Balkonanlagen oder eine Kirche mit Kirchenschiff, Lisänen und Vorsprüngen, für die es keine oder nur unzureichende BestandsTECHNIIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Abb. 1: Übersicht Multihalle Mannheim Quelle: Fast+Epp Beratende Ingenieure,Darmstadt
5 01 / 2024 pläne mehr gibt, ist hier eine genaue „Planung“ bzw. Umsetzung im konventionellen Sinne erst bei der Montage möglich. Durch die fortschreitende Technik setzt sich heutzutage immer öfter das digitale Aufmaß durch, was nicht zu verwechseln ist mit der Nutzung von digitaler Messtechnik für ein manuelles Aufmaß z. B. mit einem Lasermessgerät oder einer AR-Handy App. (AR = Augmented Reality = erweiterte Realität durch die Integration von digitalen Informationen in die Umgebung). Unter einem digitalen Aufmaß versteht man die dreidimensionale (3D) Erfassung aller Abmessungen eines Gebäudes, eines Raumes oder eines Objekts mittels digitaler Werkzeuge, die anstelle von Maßband, Zollstock oder Lasermessgerät verwendet werden. Oft spricht man von einem 3D-Scan des Bestandbauwerkes. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen. Die gängigsten Varianten sind aktuell die Photogrammetrie (= Bildmessung) oder der 3D-Lasercan. Photogrammetrie (Fotogrammmetrie) Unter Photogrammetrie versteht man das berührungslose Messen mit Bildern, die mit einer Vielzahl von Geräten z. B. Drohnen, Handkameras usw. erstellt werden können. Deren Inhalte werden unter Anwendung von verschiedenen Messmethoden und Auswertungsverfahren genutzt, um möglichst genaue 2D- oder 3D-Modelle eines Bestandsbauwerkes zu erzeugen, um einen Einrüstungsplan zur Durchführung von Sanierungsarbeiten erstellen zu können. TECHNIK Anzeige www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Die Zukunft gehört dem Stiel. Einfach Easy das Original. Easy Stiel – die Vorteile im Fokus: Vorlaufende Montage: Außen, innen und beim Treppenaufgang Durchdachte Bauteile: Außenecken ohne Rahmenzü ge, ebene, versatz- und stolperfreie Belagsflächen (Locking Deck) Schnelle Montage: Intelligente Verbin- dungstechnik (Gravity Lock) Erleben Sie die Vorteile live auf der DACH + HOLZ auf unserem Stand 216 in Halle 9. www.peri.de/easystiel Abb. 2: 3D-Modell eines Teilbereiches der Multihalle Mannheim, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum/Fast+Epp Beratende Ingenieure, Darmstadt
6 01 / 2024 3D-Laserscan Das terrestrische Laserscanning (TLS) ist ein 3D-Verfahren im Bereich der Vermessung, welches die berührungslose, hochgenaue und vollständige Aufnahme komplexer Bestandsbauwerke ermöglicht, um möglichst genaue 3D-Modelle eines Bestandsbauwerkes zu erzeugen. Damit kann z. B. ein Einrüstungsplan zur Durchführung von Sanierungsarbeiten erstellt werden. Am Beispiel der Multihalle Mannheim sollen die Möglichkeiten und Vorteile des digitalen Aufmaßes und der daraus resultierenden Bearbeitungsmöglichkeiten verdeutlicht werden (Abb. 1). Die Darstellungen in Abbildung 1 lassen eine außergewöhnliche Bauwerksstruktur der Multihalle Mannheim erkennen, welche die Bilder auf der Internetseite verdeutlichen (www.mannheim-multihalle.de). Die komplexe und sich stetig verändernde Geometrie der Bauwerksstruktur führte zu einem digitalen Aufmaß, das die Grundlage für die Arbeitsvorbereitung der verschiedenen Gewerke, unter anderem des Gerüstbauhandwerks, darstellt (Abb. 2). In Abbildung 2 kann man neben der netzartigen dargestellten Struktur des Holzdaches auch die Zugänge, Tribünen, Überbrückungen, Treppen, Innenausbauten etc. der Multihalle Mannheim in Form und Lage sehen. TECHNIK Abb. 3: 3D-Modell Multihalle Mannheim mit Einrüstungsvorschlag, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 4: 3D-Modell Teilbereich 1 Multihalle Mannheim mit Einrüstungsvorschlag Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
7 01 / 2024 Durch das digitale Aufmaß konnten alle für die Erstellung eines Einrüstungsplans notwendigen Abmessungen des Bestandbauwerkes erfasst werden, die die Grundlage für den in den Abbildungen 3, 4 und 5 gezeigten Einrüstungsvorschlag darstellen. Wie in den Abbildungen zu erkennen ist, konnten durch das digitale Aufmaß alle örtlichen Begebenheiten wie Höhen, Höhenunterschiede, freizuhaltende Flächen, nicht belastbare Flächen, Zugänge, Durchgänge etc. direkt bei der Erstellung des Stellplanes bzw. Einrüstungsvorschlags unter Abstimmung mit dem Auftraggeber und aller Objektbeteilgten vor Montagebeginn durchgeführt werden. Im Bereich der Vorplanung konnten Verkehrswege, Lagerflächen und Detailpunkte visualisiert TECHNIK Unsere Trainings und Seminare sind wieder am Start. Höhenrettung Digitale Gerüstplanung Softwareschulung SCAFFMAX RINGSCAFF Modulgerüstsystem Die neue DIN 18451 Wetter- und Baustellenschutz Betriebliche Überlebensstrategien etc. ACHTUNG, HÖHENFREAKS: scafom-rux.de/de/services/ trainings-und-seminare Gleich anmelden! Anzeige Abb. 5: 3D-Modell Teilbereich 2 Multihalle Mannheim mit Einrüstungsvorschlag Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
8 01 / 2024 und mit allen Mitwirkenden vor Montagebeginn in Größe, Position und Lage abgestimmt werden. Dazu gehört z. B. die Visualisierung der rot gekennzeichneten Verkehrswege oder der gelb gekennzeichneten Lagerflächen als auch die Lage und Anzahl der nach TRBS 2121 notwendigen Podesttreppenaufgänge (grün dargestellt) innerhalb der Gerüstkonstruktion etc. (Abb. 6). Gleichzeitig konnten Öffnungen für die notwendige Materiallogistik oder auch Zusatzgerüste im Rahmen der Vorplanung berücksichtigt werden (Abb. 7 und Abb. 8). Bei dieser Art von Vorplanung und Visualisierung der notwendigen Gerüstkonstruktion ist unter Verwendung geeigneter Branchensoftware ein wesentlicher Teil der Arbeitsvorbereitung mit der Darstellung der Gerüstkonstruktion praktisch gleichzeitig fertiggestellt. Das bedeutet, die eingesetzte Software ist in der Lage, die Stückliste, das Transportgewicht und sogar die Vorkalkulation der Gerüstkonstruktion zu ermitteln und für den Gerüst- aufsteller auszugeben. Selbst der „Abgleich“ mit dem aktuellem Lagerbestand ist bei der Software vorgesehen, vorausgesetzt, dass die sogenannten Stammdaten eingegeben und auch diese Prozesse im Unternehmen bereits digitalisiert sind. Das Beispiel zeigt, dass alle wesentlichen Bereiche der Arbeitsvorbereitung, d. h. Aufmaß, Materialauswahl, Stellplan, Ladelogistik, Materiallogistik, Personalausstattung, technisches Hilfsgerät, Montageplanung und Montagereihenfolge als auch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Auswahl von geeignetem Personal grundsätzlich gleich bleiben, aber je nach Digitalisierungsgrad zusammengefasst und/oder vereinfacht werden können. Es ergibt sich dabei ein „roter Faden“ für die Auftragsabwicklung, der sowohl für den Gerüstaufsteller innerbetrieblich als auch in der Kommunikation mit Kund*innen hilfreich sein kann und sowohl Effektivität als auch Produktivität bei der Erstellung von temporären Gerüstkonstruktionen deutlich erhöhen kann. Gleichzeitig können Schnittstellenproblematiken mit anderen Gewerken durch die räumliche Darstellung vor der Montage TECHNIK Abb. 6: Grundriss Multihalle Mannheim mit der Darstellung der Verkehrswege etc. Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 7: Grundriss Multihalle Mannheim mit Öffnung der Gerüstebene für Materialaufzug Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Mehr Informationen: www.bernheine-medien.de Auch als Online-Abo! Anzeige
9 01 / 2024 erkannt, besprochen bzw. behoben werden, ohne dass es zu Zwangspausen während der Bauabwicklung bzw. der Arbeitsvorbereitung kommt – Stichwort: digitale Vorbereitung für Building Information Modeling = BIM. TECHNIK Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Anzeige Abb. 8: Zusatzgerüste Multihalle Mannheim, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum
„Saubere Arbeit“ Quarzhaltige Stäube und staubarmes Arbeiten im Gerüstbau, aber wie? Die Bedeutung des „staubarmen Arbeitens“ im Gerüstbau hat in den letzten Jahren angesichts der Gesundheitsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit quarzhaltigen Stäuben, stark zugenommen. Dieser Artikel beleuchtet die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe 559 „Quarzhaltige Stäube“ (TRGS 559) und die Handlungsanleitungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit besonderem Augenmerk auf die DGUV Information 209-084. Im Gerüstbau sind hier insbesondere quarzhaltige Stäube von großer Relevanz, da diese ernste Gesundheitsrisiken bergen. Die Regelungen der TRGS 559 fordern eine umfassende Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen. Bei Stäuben wird zwischen E-Staub und A-Staub unterschieden. E-Staub (Einatembarer Staub) hat eine Größe mit einem Durchmesser bis zu 100 Mikrometer (µm) wohin gegen der A-Staub (alveolengängiger Staub) gerade mal eine Größe mit einem Durchmesser von < 1 Mikrometer (µm) hat. Durchschnittlich atmen wir pro Atemzug ca. 600 ml Luft ein, pro Minute sind das ca. 8 Liter Luft. Bei einer 8-Stunden-Schicht kommen wir durchschnittlich auf ca. 4.000 Liter Luft, die eingeatmet werden. Leider atmen wir mit jedem Atemzug aber auch Grob- und Feinstaub ein, der sich dann in unserem Atemtrakt ausbreitet. Partikel im menschlichen Atemtrakt: Staub Angriffsorte Partikelgröße E-Staub Einatembarer Staub, alles, was eingeatmet werden kann Nasen-Rachenraum 5 - 10 µm Luftröhre 3 - 5 µm Bronchien 2 - 3 µm Bronchiolen (tiefe Atemwege) 1 - 2 µm A-Staub Gelangt bis in die Alveolen Alveolen (Lungenbläschen) 0,1 - 1 µm Nicht nur die Tatsache, dass A-Staub bis in die Lungenbläschen vordringt und sich dort festsetzt, sondern auch das Schwebeverhalten zwingt uns dazu, Arbeitsschritte neu zu überdenken. Für eine Fallhöhe aus 1 m benötigen alveolengängige Stäube ca. 417 Minuten, also fast 7 Stunden, um sich zu legen. Durchmesser [µm] 100 50 10 1 0,1 Sedimentation [cm/s] 25 7 0,3 0,004 0,00009 Falldauer aus 1 m Höhe [min] 0,07 0,2 5,6 417 18.520 Grundsätzlich gilt „Baustaub ist gleich Mineralischer Mischstaub“! Diese Stäube finden wir in nahezu allen Baustoffen bzw. Bauelementen wie z. B.: • Sandstein • Kalksandstein • Beton • Ziegelstein • Feinsteinzeug • Zement • Putz • Mörtel 10 01 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Abb. 1: Am Beispiel eines Zuckerwürfels mit einem Gewicht von 2 g in einem Raum mit 20 m x 15 m und 3 m Deckenhöhe wird gezeigt, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für A-Staub bereits weit überschritten wäre. Quelle: Tomshöfer und Partner
11 01 / 2024 Die Grenzwerte sind in den letzten 40 Jahren drastisch reduziert worden. 1973 lag der Grenzwert für A-Staub (alveolengängig) bei 8 mg/m³, 1983 bei 6 mg/m³ und 2001 bei 3 mg/m³. Im Jahr 2014 wurde der Grenzwert dann auf 1,25 mg/m³ herabgesetzt, diese Absenkung des Grenzwertes für alveolengängigen Staub zwingt zum Handeln. Der Grenzwert für E-Staub beträgt seit 2014 10 mg/m³. Das Bedeutet im Klartext: 1 Würfel Zucker hat ein Gewicht von ca. 2 g, das entspricht 2.000 mg. Ein Raum mit einer Länge von 20 m und einer Breite von 15 m, sowie einer Deckenhöhe von 3 m kommt auf ein Raumvolumen von 900 m³ (L: 20 m x B: 15 m x H: 3 m = 900 m³). Der Grenzwert für A-Staub liegt bei 1,25 mg/m³, daraus ergibt sich folgender Arbeitsplatzgrenzwert: 900 m³ x 1,25 mg/m³ = 1.125 mg. Für dieses Beispiel würde das bedeuten, dass der Zuckerwürfel mit 2.000 mg weit über den zulässigen Arbeitsplatzgrenzwert von 1.125 mg liegt (Abb. 1). Grenzwertüberschreitung 2 g 2.000 mg (900 m³ x 1,25 mg/m³ AGW) L: 20 m, B: 15 m, H: 3 m Raumvolumen: 900 m³ 1.125 mg Bitte beachten Sie: Quarzstaub ist in der Bauwirtschaft überall vorhanden! Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Quarzstäuben ausgesetzt sind, sind als krebserzeugend eingestuft worden (TRGS 906). Seit Mitte 2015 hat Quarz einen Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ Beim Bohren in Beton beträgt die Staubkonzentration für A-Staub 7,0 mg/m³, die Staubkonzentration für Quarzstaub hingegen beträgt 2,2 mg/m³. Das Einatmen von Stäuben kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Insbesondere lungengängige Stäube, die tief in die Atemwege eindringen können, sind potenziell gesundheitsschädlich. Zu den Folgen gehören: • Atemwegsirritationen: Staubpartikel können Reizungen der Atemwege verursachen, was zu Husten, Atemnot und anderen Beschwerden führen kann. • Chronische Atemwegserkrankungen: Langfristige Einwirkung von Staub kann zu chronischen Atemwegserkrankungen wie chronischer Bronchitis oder Lungenfibrose führen. • Krebserkrankungen: Einige Stäube, insbesondere solche mit karzinogenen Eigenschaften, können das Risiko von Krebserkrankungen erhöhen. ARBEITSSICHERHEIT Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SCHNELL Durchdachtes und zukunftssicheres System: ein Stiel für alle Fälle – für jede zulässige Höhe, voll ins System integriert, mit Allround Kraftknoten Schnelle Montage in jede Richtung, einfache Demontage dank einzigartigem AGS-Geländeranschluss, effiziente Logistik Bereit zum Einsatz – dank Zulassung und geprüfter Typenstatik Weitere Informationen im Film: yt-ags-de.layher.com
12 01 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Stoff (CAS-Nummer) Beurteilungsmaßstab (Quelle) Hinweise zur Verwendung sowie Informationen zu Expositionen am Arbeitsplatz, soweit verfügbar Einhaltung Akzeptanz- bereich Überschreitung Akzeptanzbereich und Einhaltung Toleranzkonzentration Überschreitung Toleranz- bereich Grüner Bereich Gelber Bereich Roter Bereich Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pyrolyseprodukte) Informationen zur Verwendung: PAK entsteht – formal durch Kondensation von Benzolmolekülen – bei unvollständiger Verbrennung aus praktisch allen organischen Stoffen, z. B. durch Waldbrand, Großfeuerungsanlagen, Hausbrand, Verbrennungsmotoren, Grillen, Räuchern und Rauchen. PAK sind außerdem in zahlreichen teerhaltigen Materialien enthalten, die im Bauwesen verwendet werden bzw. wurden [22]. Zu den krebserzeugenden PAK zählen neben Benzo[a]pyren (siehe entsprechenden Eintrag) z. B. Benzo[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]- fluoranthen und Benzo[k]fluoranthen. Relevante Technische Regel: TRGS 551 [25] ☒ □ □ Propylenoxid [75-56-9] AGW: 2,4 mg/m³ (TRGS 900) Informationen zur Verwendung: Zellulose-Modifikator, Verwendung in Beschichtungen, als Schmiermittel, Kraftstoff; Reinigungsmittel, Enteisungs- und Frostschutzmittel, Funktionsflüssigkeit, in Chemikalien zur Wasserbehandlung [8] ☒ □ □ Silikogener Staub (Quarzstaub) BM: 0,05 mg/m³ (A) (AGS [64]) Informationen zu Expositionen am Arbeitsplatz: [65], TRGS 559 Bekannte Arbeitsbereiche mit Expositionen oberhalb des Beurteilungsmaßstabes: Beton- industrie, keramische und GlasIndustrie, Aufbereitung von Kies und Sand, Gewinnung und Aufbereitung von Quarzsand, Natursteinindustrie, Bauwirtschaft, Baustoffrecyclinganlagen, Metallgießerei Relevante Technische Regel: TRGS 559 [66] ☒ □ □ Trichlormethan (Chloroform) [2] [67-66-3] AGW: 2,5 mg/m³ Informationen zur Verwendung: findet hauptsächlich Verwendung als Zwischenprodukt zur Herstellung von Chlordifluormethan, Farbstoffen, Arzneimitteln und Pestiziden sowie als Extraktionsmittel [37]. ☒ □ □ Abb. 2: Auszug aus einer Gefährdungsbeurteilung für krebserzeugende Gefahrstoffe, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner
13 01 / 2024 • Systemische Auswirkungen: Stäube können nicht nur die Atemwege beeinträchtigen, sondern auch in den Blutkreislauf gelangen und andere Organe schädigen. Staubarmes Arbeiten im Gerüstbau erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, die die Vorgaben der TRGS 559, die Handlungsanleitungen der BG BAU und die Empfehlungen der DGUV Information 209-084 berücksichtigt. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, diese Vorgaben umzusetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und langfristig eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Zur Unterstützung der Unternehmen hat die BG BAU praxisorientierte Handlungsanleitungen entwickelt, um die Vorgaben der TRGS 559 in der täglichen Arbeit im Gerüstbau umzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von staubarmen Arbeitsverfahren, die Verwendung von geeigneten Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung sowie Schulungen der Mitarbeiter*innen. Diese präventiven Maßnahmen sollen nicht nur die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen schützen, sondern auch die Effizienz und Qualität der Arbeit verbessern (siehe Tabelle). Die DGUV Information 209-084 bietet zusätzlich ergänzende Hinweise und Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit quarzhaltigen Stäuben. Sie betont die Wichtigkeit einer frühzeitigen Einbindung der Mitarbeiter*innen in den Arbeitsprozess, um deren Erfahrungen und Bedenken zu berücksichtigen. Zudem legt die Information besonderen Wert auf die Auswahl von geeigneten Arbeitsmitteln und die regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen. Die größte Gefährdung für den/die Gerüstbauer*in durch A-Staub bzw. Quarzstaub entsteht beim Herstellen der Ankerlöcher. Gerade im Bereich der Fassadengerüste ist dieser Arbeitsschritt alltäglich durchzuführen. Durch die Wahl der richtigen Arbeitsmittel lässt sich hier die Exposition nahezu auf Null reduzieren. Das Bohren in Beton oder anderen Werkstoffen mit Absaugvorrichung (mindestens Staubklasse M) entspricht dem Stand der Technik und sorgt dafür, dass die Gefahr gemäß §4 ArbSchG an der Quelle beseitigt wird. Die hierfür benötigten Arbeitsmittel, werden mittlerweile von jedem gängigen Hersteller angeboten und sind Bestandteil des Arbeitsschutzprämienprogramm der BG BAU. Fazit Die Einhaltung der Vorgaben der TRGS 559, sowie anderen einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und die Umsetzung von stauarmen Arbeitspraktiken sind nicht nur gesetzliche Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sondern tragen vielmehr zum Schutz der Mitarbeiter*innen und somit zum Erhalt ihrer Gesundheit bei. Gleichzeitig bedeutet das für die Unternehmen eine Reduzierung der krankheitsbedingten Ausfälle und sorgt somit dafür, dass Unternehmen weiterhin leistungsstark und wettbewerbsfähig bleiben. Das Bewusstsein für die potenziellen Gesundheitsrisiken von Staubinhalation und daraus den resultierenden Folgeerkrankungen und die Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen sind unerlässlich, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Unternehmen sollten kontinuierlich daran arbeiten, staubarmes Arbeiten als integralen Bestandteil ihrer Betriebskultur zu etablieren um somit auch künftig „saubere Arbeit“ leisten zu können. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbaumeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige
14 01 / 2024 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 6: Unterweisungen durchführen und dokumentieren Jede/Jeder Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie erläutern die Autoren die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten und zerlegen damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. Im folgenden Artikel wird erläutert, was Sie rund um die Unterweisungen wissen müssen. Sicheres und gesundes Arbeiten – die Grundlage eines jeden Betriebes und der Beschäftigten im Arbeitsalltag. So sieht zumindest der Optimalfall aus. Deshalb ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, laut § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 die Beschäftigten im Arbeits- und Gesundheitsschutz regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisungen bringen sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen einen großen Mehrwert mit sich und sollten keinesfalls nur als reine Rechtserfüllung angesehen werden. Welche Pflichten haben Arbeitgeber*innen bei der Unterweisung? Jede/r Arbeitgeber*in ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine/ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Die Unterweisung muss mindestens zu folgenden Anlässen erfolgen: 1. Vor Antritt der Tätigkeit bei Einstellung. 2. Bei Veränderungen des Aufgabenbereiches. 3. Bei Veränderungen von Arbeitsabläufen. 4. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Auch bei unveränderter Arbeitssituation muss die allgemeine Sicherheitsunterweisung mindestens jährlich wiederholt werden. Auf Baustellen sollte ebenfalls vor Tätigkeitsbeginn eine kurze Unterweisung zur örtlichen Situation erfolgen. Einen Sonderfall stellen minderjährige Auszubildende dar: Diese sind nach § 29 JArbSchG mindestens halbjährlich zu unterweisen. Weiterhin muss die Unterweisung dokumentiert werden. Sollte eine Aufsichtsbehörde die Unterweisungsdokumentation sehen wollen, werden in der Regel folgende Kriterien abgefragt: 1. Unterschrift der Unterwiesenen. 2. Unterschrift der/des Unterweisenden. 3. Themen der Unterweisung. Darüber hinaus sollten auch die tatsächlichen Inhalte einer Unterweisung als Nachweis archiviert werden. Dies kann z. B. bei einem Unfall relevant werden, bei dem Sie als Arbeitgeber*in nachweisen müssen, dass die Beschäftigten über einen bestimmten Sachverhalt aufgeklärt wurden. Die unterwiesenen Personen müssen dies durch Unterschrift bestätigen. Um eventuellen späteren Missverständnissen vorzubeugen ist es ratsam, den Unterschriftfeldern folgenden Satz vorzuschalten: „Über die o. g. Themen der Unterweisung und deren sachgerechte Ausführung wurde ich unterwiesen. Ich konnte Fragen stellen und habe den Inhalt verstanden.“ Gesetzlich ist nicht festgelegt, wer eine Unterweisung durchzuführen hat. Grundsätzlich darf das jede Person im Unternehmen, die die notwendigen Fachkenntnisse hat, um die Inhalte zu schulen. Es bedarf keiner speziellen Ausbildung. Diese Aufgabe ARBEITSSICHERHEIT Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4 10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige
15 01 / 2024 ist vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin schriftlich zu übertragen. Hierbei wird jedoch nicht Haftung übertragen – die obliegt weiterhin dem/der Arbeitgeber*in, der/die sicherstellen muss, dass die Unterweisung fachgerecht durchgeführt wird. Welche Themen gehören in eine Unterweisung? Der § 4 DGUV Vorschrift 1 gibt vor, dass „die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerk“ vermittelt werden müssen. Das heißt, die Beschäftigten müssen sowohl zur allgemeinen Sicherheit (z. B. Verhalten bei Unfällen; Brandschutz auf Baustellen etc.) als auch zur spezifischen Arbeitssituation (Anwendung von PSA; Absturzsicherung; Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten; Ladungssicherung; Lagerung von Materialien etc.) unterwiesen werden. Die Jahresunterweisung sollte auch immer einen praktischen Teil beinhalten. Dies hat den Vorteil, dass es für die Beschäftigten nicht allzu trocken und langweilig ist, und andererseits kann die unterweisende Person schnell erkennen, wo eventuell inhaltlich noch nachgesteuert und vertieft werden muss. Was viele Beschäftigte als reine Routine ansehen („das mache ich doch eh schon seit 15 Jahren, muss mir keiner erklären“), stellt sich in der Praxis immer wieder als wertvoll heraus, um zu erkennen, wo sich ein Stück Betriebsblindheit und kleine Nachlässigkeiten eingeschlichen haben (siehe Tabelle). Haben die Beschäftigten auch Pflichten? Die Beschäftigten unterliegen grundsätzlich der Pflicht, Arbeitsanweisungen zu befolgen. Hierzu gehören auch Sicherheitsunterweisungen. In § 15(1) ArbSchG wird sogar definiert, dass die Beschäftigten „gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen“ müssen. Wer sich demnach nicht gemäß der Unterweisung am Arbeitsplatz verhält, missachtet eine Arbeitsanweisung. Der/die Arbeitgeber*in ist hier im Streitfall, wenn er/sie all seinen/ihren Dokumentationspflichten (hierzu zählen auch die weiteren in dieser Artikelserie erläuterten Pflichten) nachgekommen ist, zunächst nicht angreifbar. Über die gesetzliche Pflicht hinaus sollte eine Unterweisung nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance wahrgenommen werden. Eine Chance für den/die Arbeitgeber*in, seine/ihre Beschäftigten regelmäßig auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Eine Chance für die Beschäftigten, alt eingefahrene Arbeitsabläufe Revue passieren zu lassen und Details zu überprüfen, ob sich nicht doch irgendwo Nachlässigkeiten eingeschlichen haben. Eine Chance für das Miteinander, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen – als Team näher zusammenzurücken. Vergessen Sie nicht – sowohl als Arbeitgeber*in als auch als Beschäftigte – dass die Arbeit rund um das Gerüst immer mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden. Jede/r Gerüstbauer*in möchte gerne gesund und munter zu seiner Familie zurückkehren. Das sichere und gesunde Arbeiten ist deshalb stets als aktiver Gedankenprozess zu verstehen und darf nicht vernachlässigt werden. ARBEITSSICHERHEIT 1. Warum unterweisen? 2. Was fordert der Gesetzgeber? 3. Pflichtenübertragung 4. Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit 5. Verhalten nach Unfällen/Erste Hilfe 6. Hautschutz 7. Gefahren beim Arbeiten auf Gerüsten 8. Einsatz des Montagesicherheitsgeländers 9. Umgang mit PSA 10. Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) 11. Elektrische Betriebsmittel 12. Umgang mit Leitern und Fahrgerüsten 13. Umgang mit Hubarbeitsbühnen 14. Ungesicherte Verkehrswege und Wandöffnungen 15. Beispiele aus der Praxis 16. Brandschutz 17. Lärm 18. Heben und Tragen 19. Ladungssicherung 20. Suchtmittel Tabelle 1: Beispiele für Unterweisungsthemen für Gerüstbauer*innen BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige
16 01 / 2024 Faszination Gerüstbau Vom Auszubildenden zum Geschäftsführer: Wir haben uns mit Jürgen Reuter von der SchmidtGulhan Gerüste GmbH verabredet, um mit ihm nicht nur über seinen erfolgreichen Werdegang im Unternehmen, sondern auch über den wortwörtlich aussichtsreichen Beruf des Gerüst- bauers bzw. der Gerüstbauerin sowie das Erfolgsrezept für eine wirtschaftliche und gesunde Unternehmensstrategie zu sprechen. DER GERÜSTBAUER: Seit wann sind Sie im Gerüstbau tätig und wann sind Sie zur SchmidtGulhan Gerüste GmbH gekommen? Jürgen Reuter: Mein Weg als Gerüstbauer startete im Jahr 2003, als ich bei einem Praktikum zum ersten Mal mit dem Gerüstbau in Berührung kam. Das Praktikum sowie meine verkürzte Gerüst- baulehre absolvierte ich bei der Schmidt Gerüstbau GmbH, die dann 2007 mit der Gulhan Gerüste GmbH fusionierte. Nach einer Auszeit von ca. sechs Jahren, die ich in Freiburg verbrachte, kam ich zu unserer heutigen Firma, der SchmidtGulhan Gerüste GmbH, zurück und arbeitete hier nach meiner Kolonnenführertätigkeit anschließend als Bauleiter. In dieser Zeit absolvierte ich noch die Ausbildung zum Gerüstbaumeister und bin nun seit 2021 Geschäftsführer. DER GERÜSTBAUER: Vermissen Sie die Tage auf der Baustelle, seitdem Sie als Geschäftsführer agieren? Jürgen Reuter: Hier kann ich klar antworten: Ja, ich vermisse den Baustellenalltag und das tägliche Auf- und Abbauen von Gerüsten. Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass mein Alltag als Geschäftsführer nicht ein reiner Bürojob ist, sondern ich auch hier regelmäßig auf Baustellen bin und mit vielen Menschen ins Gespräch komme. Trotzdem kann ich nicht leugnen, dass ich gerne mit aufbauen würde, vor allem wenn großartige Baustellen anstehen. DER GERÜSTBAUER: Wie schaut das Leistungsportfolio von der SchmidtGulhan Gerüste GmbH aus? Jürgen Reuter: Wir möchten „alles“ abdecken und breit gefächert aufgestellt sein. Wir hatten einmal in Erwägung gezogen, uns auf den Industriegerüstbau zu spezialisieren. Glücklicherweise haben wir diese Überlegung nicht in die Tat umgesetzt, weil diese Spezialisierung beispielsweise während der Corona-Zeit einen enormen Auftragsrückgang bedeutet hätte. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrungswerte möchten wir unser Leistungsportfolio so breit wie möglich halten, um derartige Risiken zu minimieren. DER GERÜSTBAUER: Was macht die SchmidtGulhan Gerüste GmbH einzigartig? Wie unterscheiden Sie sich im Vergleich zu anderen Unternehmen in Ihrer Region? Jürgen Reuter: Momentan sind wir die einzigen, die in der Region Nürnberg auf PERI umgestellt haben – schon allein diese System- umstellung macht uns einzigartig. Des Weiteren zeichnet uns unsere offene und ehrliche Zusammenarbeit mit den Kunden aus. Wir wollen nicht jeden Auftrag um jeden Preis haben, sondern wir wollen von Anfang an mit offenen Karten spielen und jederzeit auch beratend zur Seite stehen. Somit ist es nicht unsere Art, hinterher das Geld zu verdienen – womit ich meine, dass es bei uns wenige Nachträge gibt. Genau für diese Vorgehensweise und die damit einhergehende Zuverlässigkeit danken uns die Stammkunden und sie wissen das sehr zu schätzen. Ich würde zusammenfassend sagen, dass unser Gesamtpaket einfach passt. Wir sind zwar nicht immer die Günstigsten, doch dafür stehen wir für höchste Qualität. DER GERÜSTBAUER: Wie sind Sie zum Gerüstbau gekommen? Jürgen Reuter: Das klingt jetzt banal: durch das Geld. Ich saß in der Schule und wir haben im Unterricht eine Übersicht zu den Verdiensten in den verschiedenen Ausbildungsberufen angeschaut und an erster Stelle war damals der Gerüstbauer. Das hat mich als junger Mensch dazu veranlasst mir diesen Beruf näher anzuschauen und ich habe mich dann – wie schon gesagt – für das Praktikum bei Schmidt Gerüstbau entschieden. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Jürgen Reuter nahm einen erfolreichen Werdegang im Unternehmen: vom Auszubildendem zum Geschäftsführer der SchmidtGulhan Gerüste GmbH.
17 01 / 2024 Am ersten Tag stand dann direkt der Nordturm der Lorenzkirche in Nürnberg auf dem Programm. Auf über 80 m konnte ich direkt testen, ob diese Arbeit meinen Vorstellungen entspricht und dann war mir nicht nur wegen der beeindruckenden Aussicht klar – das ist mein Ding. DER GERÜSTBAUER: Was fasziniert Sie am Gerüstbau? Jürgen Reuter: Hier kann ich direkt an die vorherige Frage anknüpfen: Die Aussicht und die Orte, an die ein „Normalsterb- licher“ nicht kommt, faszinieren mich. Man bekommt spezielle Einblicke in die Umwelt und sieht die Umgebung aus einer anderen Perspektive. Zudem bringt der Gerüstbau immer neue Herausforderungen mit sich, denn Gerüstbau bedeutet nicht einfach nur „Zusammen- stecken“, sondern jedes Gerüst ist anders. Man muss sich fragen: Wie setzte ich die Anforderungen optimal um? Wie kann ich das Gerüst entsprechend bauen? In meiner Position als Geschäftsführer stellt sich auch die Frage, wie ich ein Projekt wirtschaftlich realisieren und mein Material generell wirtschaftlich einsetzen kann. Und genau diese Fragestellungen machen den Gerüstbau nie langweilig, sondern immer abwechslungsreich. DER GERÜSTBAUER: Gibt es für Sie eine Art „Herzensprojekt“, das Sie in Vergangenheit realisiert haben oder an dem Sie aktuell arbeiten? Jürgen Reuter: Mein Herzensprojekt ist mein erster Kirchturm, den ich selbst eingerüstet habe. Insbesondere die Höhe und der Fakt, dass es keine Pläne von diesem Kirchturm gab, machten das ganze reizvoll für mich. Der Turm war insgesamt 69 m hoch, die letzten 30 m waren freistehend. Das bedeutet, dass man da nichts mehr ankern kann. Das würde ich schon als Königsdisziplin bezeichnen, diesen Kirchturm funktionierend einzurüsten – ganz ohne Pläne. An solchen Herausforderungen wächst man und solche Projekte bestätigen, dass man im Gerüstbau nie auslernt, sondern sich in einem ständigen Lernprozess befindet. DER GERÜSTBAUER: Welche Herausforderung sagen Sie für den Gerüstbau im Allgemeinen voraus? Jürgen Reuter: Es ist kein Geheimnis, dass der Wohnungsbau zurück geht. Glücklicherweise merkt man das aktuell in Nürnberg noch nicht so extrem, das wird uns aber irgendwann UNTERNEHMENSFÜHRUNG Um Risiken in unsicheren Zeiten zu minimieren, hält der Gerüstbaubetrieb sein Leistungsportfolio so breit wie möglich und verzichtet auf eine konkrete Spezialisierung. Anzeige So leicht wie unser Easy Stiel. Der neue PERI QuickSolve Fassadengerüstplaner Nur Gebäudeplan erstellen und Projektdaten eingeben: Das kostenlose PERI QuickSolve plant Ihr PERI UP Fassadengerüst für einfache Projekte im Handumdrehen. Und die schnelle Montage mit dem leichten Easy Stiel spart Ihnen auf der Baustelle gleich noch einmal Zeit. www.peri.de/easystiel Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Fassadengerüst digital planen. Einfach Easy mit PERI QuickSolve.
18 01 / 2024 auch erreichen. Da der Neubau somit abnimmt, verlagern sich unsere Projekte in Bereiche wie Installation von PV-Anlagen, Sanierungs- und Dämmungsarbeiten. Unsere Aufgabe – nicht nur in schwierigen Zeiten – ist es sicherzustellen, dass das Material arbeitet und wir mit kleineren Projekten einen hohen Durchlauf generieren. In unserer Konstellation haben wir im Jahr maximal zwei Baustellen, die 20.000 m² Gerüstmaterial fordern, um die Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Außerdem verspüren wir alle einen Wandel in Sachen Sicherheit. Es hat sich in den letzten drei bis vier Jahren merklich etwas getan und sichere Arbeitsabläufe spielen eine immer größer werdende Rolle. Wir bekommen auch aufgrund dieser Thematik explizit Aufträge von Kunden, da wir mit dem Gerüstsystem von PERI bauen und sie somit wissen, dass aufgrund der vorlaufenden, systemintegrierten Geländermontage sowie den ebenen Belagsflächen Gefahren wie Stolperfallen reduziert werden und somit keine „Scherereien“ auf sie zukommen. DER GERÜSTBAUER: Wie meistern Sie den Fachkräftemangel, was tun Sie für Ihre Mitarbeiter*innen? Jürgen Reuter: Wir möchten generell mehr auf den Beruf des Gerüstbauers aufmerksam machen und sind deshalb bei Informationsveranstaltungen an Schulen vertreten sowie im Sponsoring und auf Social Media aktiv, um jungen Menschen den spannenden Beruf näher zu bringen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele diese Branche gar nicht auf dem Schirm haben und deswegen möchten wir uns als Ausbildungsbetrieb für Gerüstbauer klar positionieren. Generell merken wir, dass heutzutage die Work-Life-Balance von großer Bedeutung ist, und nicht zuletzt deshalb bieten wir allen unseren Mitarbeitern Benefits wie bezahlte Fahrtzeiten, zeitlich freie Pausengestaltung, Bikeleasing, Verpflegungszuschüsse, Lkw-Verleih für private Zwecke etc. DER GERÜSTBAUER: Was war für die SchmidtGulhan Gerüste GmbH ausschlaggebend bei der Entscheidung zur Investition in PERI UP? Jürgen Reuter: Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen können wir mit PERI UP unsere Mitarbeiter schonen, da die Bauteile leicht sind und somit das Handling sowie der Transport vereinfacht werden. Zum anderen können wir mit dem System von PERI die TRBS-2121-1 einfach erfüllen und umsetzen, da hier die vorlaufende Geländermontage systemintegriert und ohne Zusatzbauteile erfolgen kann. DER GERÜSTBAUER: Gibt es Merkmale, die Sie besonders vom PERI UP Gerüstbaukasten überzeugen? Jürgen Reuter: PERI UP und insbesondere die Bauweise mit dem Easy Stiel ermöglichen es uns, kreativer sowie flexibler zu bauen und unsere Projekte schneller umzusetzen. Aufgrund der einfachen Steckverbindungen werden so gut wie keine Kupplungen benötigt und das spart wertvolle Zeit. Außerdem können wir spaltenfreie Belagsebenen bauen. Mich als Gerüstbauer muss ein Gerüst optisch sofort ansprechen und für mich muss auf den ersten Blick sowie beim ersten Betreten erkenntlich sein: Das Gerüst ist sauber gebaut, hier sind Ecken gut ausgebildet und keine Stolperfallen vorhanden. Genau diese Art der Umsetzung bietet uns der PERI UP Gerüstbaukasten. DER GERÜSTBAUER: Geben Sie uns einen Ausblick: Wo geht für die SchmidtGulhan Gerüste GmbH die Reise im Gerüstbau hin? Jürgen Reuter: Wir haben aktuell eine gesunde Größe, mit der wir sehr zufrieden sind. Gerade die aktuelle Zeit sowie die vergangenen Jahre zeigen, dass es schwierig ist, langfristig zu planen. Hier denke ich an Themen wie Inflation, Coronapandemie oder auch den Krieg in der Ukraine. Dementsprechend werden wir den Markt weiter beobachten und falls sich die Möglichkeit bietet, vor allem wirtschaftlich gesund wachsen zu können, werden wir das überlegt und verantwortungsbewusst tun. DER GERÜSTBAUER: An welchen Stellen können wir Sie noch besser unterstützen? Welche Wünsche haben Sie für die weitere Zusammenarbeit mit PERI? Jürgen Reuter: Alles, was ich jetzt sagen würde, wäre Jammern auf hohem Niveau. Die Unterstützung unseres zuständigen Fachberaters, der Techniker sowie der Marketing-Abteilung ist sehr gut und lässt aktuell keine Wünsche offen. Wir möchten getreu unserem gemeinsamen Bannermotto „Zwei Partner, eine Vision“ weiterhin die Zukunft gemeinsam mit PERI erfolgreich gestalten. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Die SchmidtGulhan Gerüste GmbH zeichnet eine offene und ehrliche Zusammenarbeit mit ihren Kunden aus und bietet Zuverlässigkeit in Kombination mit hoher Qualität.
19 01 / 2024 Was im Arbeitsrecht zu beachten ist Kündigung: Wie kann ich mich gegen eine Kündigung verteidigen? Für Kündigungen gilt die Schriftform. Mündliche oder per E-Mail übermittelte Kündigungen sind grundsätzlich unwirksam. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln erforderlich. Nach gesetzlichen Bestimmungen haben Sie nur drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens Zeit, mittels einer Kündigungsschutzklage gerichtlich vorzugehen. Eine versäumte Frist macht selbst eine unrechtmäßige Kündigung wirksam. Arbeitgeber*innen müssen bei Kündigungen Formvorschriften und -fristen beachten. Das Kündigungsschreiben muss erforderliche Angaben enthalten, da ansonsten die Kündigung unwirksam wird. Fehler bei der Zustellung können dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis später endet als geplant. Arbeitnehmer*innen stehen oft gerichtliche Erfolgsaussichten aufgrund formeller Fehler bei Kündigungen zu. Mit anwaltlicher Hilfe können Ihre Chancen und Risiken in Bezug auf die Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots bewertet werden. Abfindung: Wann ist eine Abfindung fällig und wie wird sie berechnet? Eine Abfindung ist nicht regelmäßig vorgeschrieben. Bei betriebsbedingten Kündigungen endet das Arbeitsverhältnis oft mit einer Abfindung, wenn der/die Arbeitnehmer*in auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Höhe der Abfindung wird üblicherweise abgewogen. Dabei spielen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und der Wunsch des/der Arbeitgeber*in, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, falls die Kündigung unwirksam ist, eine Rolle. Eine gängige Faustformel lautet "Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Betriebs- zugehörigkeit (in Jahren)", aber die Abfindung kann theoretisch variieren. Vor der Annahme eines Abfindungsangebots, insbesondere bei fehlerhaften Kündigungen, wird eine anwaltliche Überprüfung empfohlen, da dies die Abfindung zugunsten des/der Arbeitnehmer*in erhöhen kann. Aufhebungsvertrag: Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung? Eine Kündigung ist einseitig, während ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige schriftliche Vereinbarung ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da Kündigungsfristen umgangen werden können, ist ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft, z. B. wenn ein früherer Wechsel des Arbeitgebers gewünscht wird. Aufhebungsverträge umgehen Kündigungsschutzverfahren und die Anhörung des Betriebsrats. Arbeitnehmer*innen mit speziellem gesetzlichen Kündigungsschutz können ohne Genehmigung einer Behörde gekündigt werden. Es gibt Vor- und Nachteile, daher ist eine präzise Ausgestaltung des Vertrags wichtig, um potenzielle Nachteile zu vermeiden. Abmahnung: Wofür kann mich mein/e Arbeitgeber*in abmahnen? Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren? Eine Abmahnung erfolgt vor einer Kündigung, um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen. Arbeitnehmer*innen können auch Arbeitgeber*innen abmahnen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen. Detaillierte Dokumentationen sind wichtig, um Abmahnungen später nachweisen zu können. Bei Erhalt einer Abmahnung: 1. Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte 2. Widerspruch gegen die Abmahnung 3. Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber*in wegen ungerechter Behandlung 4. Bei späterer Kündigung: Stellungnahme zur ungerechtfertigten Abmahnung Bei Misserfolg können Sie eine Klage einreichen, um die Löschung der Abmahnung zu erwirken. Ein Anwalt bzw. eine Anwältin prüft, wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, formelle Anforderungen und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Arbeitszeugnis: Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen? Der/die Arbeitgeber*in muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Es soll Ihnen ermöglichen, sich für neue Stellen zu bewerben und ist durch den Grundsatz des wohlwollenden Zeugnisses geprägt. Das Zeugnis hat festgelegte Abschnitte und sollte positiv formuliert sein. Eine scheinbar positive Bewertung kann versteckte negative Bedeutungen haben. Ein Anwalt bzw. eine Anwältin kann bei der Formulierung oder Überprüfung eines Zeugnisses helfen, um Nachteile zu vermeiden. Ein Zwischenzeugnis vor Arbeitsvertragsende ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen. Quelle: Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck RECHT Kanzlei Gutes Recht, Fritz Fell-Bosenbeck Zeil 3 • D-60313 Frankfurt am Main Tel. +49 69 33021251 fell-bosenbeck@kanzlei-gutes-recht.de www.kanzlei-gutes-recht.de
01 / 2024 • www.geruestbauhandwerk.de 20 Großes Interesse an Technik-Seminar zur neuen DIN 18451 Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben des Gerüstbauer-Handwerks im Jahr 2024, die neue Abrechnungsnorm des Gewerks, die ATV DIN 18451, im Markt zu etablieren. Einen weiteren Schritt auf diesem Weg stellt das kommende Technik-Seminar von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau dar, das aus diesem Anlass zu einer zweitägigen Veranstaltung erweitert wurde. Unter dem Titel „Einblick in die neue ATV DIN 18451“ findet es am 16. und 17. Februar im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/ Main statt. Nach dem Groß-Seminar im November 2023 ist das Technik-Seminar schon die zweite Großveranstaltung von Innung und Verband, die sich ausführlich mit der überabeiteten Norm und ihren zahlreichen Neuerungen auseinandersetzt. Wie bereits im November werden die Referenten dabei die Norm in ihrer Gesamtheit präsentieren – Abschnitt für Abschnitt, aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher, technischer und abrechnungstechnischer Sicht. „In dieser für die gesamte Baubranche nicht einfachen Zeit stellt die neue DIN 18451 eindeutig einen Lichtblick dar“, betont Geschäftsführerin Sabrina Luther, „weil sie das Streitpotenzial bei der Abrechnung von Gerüstbauleistungen deutlich reduziert.“ Ziel von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sei es daher, das Wissen um die neuen Bestimmungen möglichst schnell in der Branche zu verbreiten. Umso mehr freut sich Luther, dass nach dem Groß-Seminar auch das Technik-Seminar mit einer hohen Zahl an Teilnehmenden aufwarten kann. „Das macht mir Hoffnung, dass wir schon in diesem Jahr entsprechend positive Effekte erzielen können.“ Das detaillierte Seminarprogramm finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“. Technik- Seminar 2024 Programm zur Bundesfachtagung in München steht fest Vor einigen Monaten haben wir bereits an dieser Stelle auf die Bundesfachtagung und Jahreshauptversammlung 2024 vom 18. bis 20. April in München hingewiesen. Nun stehen Details zum Programm fest. Wie immer bietet die Tagung eine Mischung aus verbandsinternen Neuigkeiten, Fachinformationen sowie Austauschmöglichkeiten unter Kolleg*innen. Eine Rolle werden dabei die aktuelle baupolitische Lage sowie erste Erfahrungen mit der überarbeiteten DIN 18451 in der Branche spielen. Der „Talk im Gerüst“ steht unter der Überschrift „Gerüstlogistik auf der Baustelle – effizient und sicher“. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 18. April, mit einem Willkommensabend. Zum Auftakt am Freitag begrüßt dann Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, die Teilnehmenden. Weiter geht es mit den ordentlichen Mitgliederversammlungen. Nach verschiedenen spannenden Tagesordnungspunkten und einem fesselnden gesellschaftspolitischen Vortrag zum Thema Gerüstbau und Klimawandel klingt der Tag mit einer Abendveranstaltung im traditionsreichen Hofbräukeller am Wiener Platz aus. Am Samstag, 20. April, kommen wir wie immer zum „Talk im Gerüst“ zusammen. Der gemeinsame Ausflug am Samstagnachmittag in die Bavaria-Filmstudios bildet dann den Abschluss der Veranstaltung. Alle Details zum Ablauf, zum Tagungsort und zu den Angeboten für Begleitpersonen finden Sie im ausführlichen Programmheft auf unserer Homepage. Schauen Sie rein unter www. geruestbauhandwerk.de/leistungen/seminare-und-veranstaltungen/ Bundesfachtagung 2024
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