GB_01.2024

44 01 / 2024 Sicherheitskultur effektiv fördern Tipps zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins durch Begehungen Arbeitsunfälle sind nicht selten mit hohen Kosten durch fehlende Mitarbeiter*innen und Produktionsausfälle ver- bunden. Um dem vorzubeugen, entwickelt die Sicherheitsingenieurin Anna Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH gemeinsam mit ihrem Team von Arbeitsschutz-Expert*innen gezielte Strategien, wie Un- ternehmen Arbeitsunfälle und unsichere Situationen nachhaltig reduzieren können und unterstützt bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis. Hier erfahren Sie, wie Begehungen dazu genutzt werden können, die Sicherheitskultur im Betrieb zu verbessern. Begehungen sind ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Durch das Arbeitssicherheitsgesetz wird deshalb eine regelmäßige Durchführung gefordert. Oftmals führen die Begehungen jedoch zu einer abwehrenden Haltung bei Führungskräften und Mitarbeiter*innen. "Spricht man mit Führungskräften und Mitarbeitern, fällt auf, dass Begehungen oftmals als notwendiges Übel empfunden werden, das nur Zeit kostet. Das passiert, wenn der Arbeitsschutz die Menschen nicht dort abholt, wo sie stehen und nur auf Abweichungen achtet", erklärt Anna Ganzke, Geschäftsführerin der WandelWerker Consulting GmbH. "Natürlich will der Gesetzgeber, dass bei Begehungen auf Abweichungen geachtet wird und daraus Maßnahmen folgen. Er verbietet allerdings auch nicht, dass positive Entwicklungen gelobt und die Führungskräfte und Mitarbeiter eingebunden werden", so die Sicherheitsingenieurin weiter. Wirksam durchgeführte Arbeitsschutzbegehungen führen am Ende nicht nur zu sicheren Arbeitsplätzen, sondern auch zu einer besseren Sicherheitskultur. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützt Anna Ganzke mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Sicherheitskultur weiterzuentwickeln, um dadurch Arbeitsunfälle und unsichere Situationen zu senken. Wie sich Begehungen wirklich zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins nutzen lassen, hat die Expertin im Folgenden zusammengefasst. Wer nur bemängelt, dringt nicht zur Belegschaft durch Schon beim Wort "Arbeitsschutzbegehung" stellen sich manchen Mitarbeiter*innen die Nackenhaare auf. Grund hierfür ist die Erfahrung, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Führungskraft ohnehin wieder nur Dinge bemängeln werden. Diese Erwartungshaltung sorgt dann auch dafür, dass die Arbeitsschutzbegehung als Zeitverschwendung und Kontrolle der eigenen Person angesehen wird. Verstärkt wird dieser Eindruck dadurch, dass in vielen Fällen kein Gespräch auf Augenhöhe mit den Mitarbeiter*innen selbst erfolgt. Dies sorgt für eine Kluft zwischen Mitarbeiter*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Führungskräften – berechtigte Fragen werden aus Angst nicht angesprochen. Es ist jedoch möglich, gegen diese Einstellung anzukommen. 1. Positive Aspekte gezielt ansprechen Probleme im Arbeitsschutz lassen sich nur wirksam beheben, indem Menschen für das Thema sensibilisiert und hemmende Glaubenssätze abgebaut werden. Deshalb ist es wichtig, die Menschen für den Arbeitsschutz zu gewinnen – und das klappt nur, wenn neben Abweichungen auch über positive Entwicklungen gesprochen wird. Wurde zum Beispiel bei vergangenen Begehungen festgestellt, dass kaum ein/e Mitarbeiter*in angemessen im Arbeitsschutz unterwiesen war, sollte auch auf den Fortschritt Bezug genommen werden. Anstatt bei einer Unterweisungsquote von 90 % nur darauf hinzuweisen, dass noch immer Unterweisungen fehlen, muss in diesem Zusammenhang auch betont werden, dass die Unterweisung größtenteils erfolgt ist. Dies sorgt bei den verantwortlichen Führungskräften ebenfalls für ein Erfolgserlebnis, das sie wahrscheinlich eher zu mehr sicheren Entscheidungen und Verhaltensweisen anspornt. 2. Begehungen in möglichst kleinen Gruppen durchführen Des Weiteren stellt auch eine zu hohe Teilnehmerzahl ein Problem in der betrieblichen Praxis dar. Gerade wenn vier, fünf oder mehr Personen an den Begehungen beteiligt sind, fühlen sich die Mitarbeiter*innen oftmals unwohl. Wenn sich Mitarbeiter*innen zu stark beobachtet und unwohl fühlen, kann es zu keinem gezielten Austausch kommen. Routinebegehungen sollten daher so wenige Personen wie möglich involvieren, um den Austausch zu erleichtern und den Mitarbeiter*innen kein unnötig unbehagliches Gefühl zu geben. Es reicht völlig aus, wenn entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Führungskraft oder auch nur die Führungskraft die Begehung durchführt. Hierbei kann und sollte sie ein/e engagierte/r Sicherheitsbeauftragte*r begleiten können. Ist eine Begehung mit größerer Teilnehmerzahl erforderlich, sollte diese unbedingt im Vorfeld angekündigt werden. MELDUNGEN

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